Vergleich der jährlichen Energiekosten mit und ohne Photovoltaik/Speicher – inklusive
Heizöl, Erdgas oder Wärmepumpe, und kein Fahrzeug, Diesel/Benzin oder Elektro. Mit der
Einspeisevergütung nach dem EEG-2027-Entwurf, Balkendiagramm und PDF-Export.
Netzentgeltreduzierung (Netzrechner)
Vergütung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen optional einbeziehen
EUR/a
Ergebnis aus dem Netzrechner
(Modul 1 oder Modul 2) hier eintragen. Wird den Jahreskosten als zusätzliche Gutschrift
angerechnet – gleichermaßen „Ohne PV“ wie „Mit Konfiguration“, da unabhängig von der
Photovoltaik.
Vergleichstabelle
Ohne Photovoltaik vs. mit Ihrer Konfiguration, Jahr 1–3 und ab Jahr 4
¹ Wärmepumpen- und E-Auto-Strom stecken bereits vollständig im „Netzbezug Strom“ und in den
„Kosten Strombezug“ – in den Zeilen „Kosten Wärme“/„Kosten Mobilität“ werden sie dort
nicht zusätzlich berechnet, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Jährliche Energiekosten im Vergleich
Ohne Photovoltaik vs. mit Ihrer Konfiguration, Jahr 1–3 und ab Jahr 4
Gesamtverbrauch Strom = Haushaltsstrom + Wärmepumpen-Strom (falls Wärmepumpe) + E-Auto-Strom (falls Elektro). PV-Eigenverbrauch = PV-Erzeugung × Eigenverbrauchsquote (gekappt auf den Gesamtverbrauch); Netzbezug = Gesamtverbrauch − Eigenverbrauch; Netzeinspeisung = Erzeugung − Eigenverbrauch. Jahreskosten = Netzbezug × Strompreis + Heizöl-/Gaskosten (falls nicht Wärmepumpe) + Kraftstoffkosten (falls Diesel/Benzin) − Einspeiseerlös (Netzeinspeisung × Vergütung). Wärmepumpen- und E-Auto-Strom stecken bereits vollständig im Netzbezug und werden nicht zusätzlich berechnet.
Alle Angaben sind überschlägige Richtwerte auf Basis der eingegebenen Daten und vereinfachter
Modellannahmen, keine verbindliche Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Alle Angaben ohne Gewähr
Diese Berechnung ist eine unverbindliche, überschlägige Orientierung auf Grundlage der
eingegebenen Werte und vereinfachter Modellannahmen (u. a. pauschale Eigenverbrauchsquote
statt Lastgang-Simulation; PV-Regionalwert nach Postleitzahl für Südausrichtung und optimale
Dachneigung). Die Einspeisevergütung basiert auf dem EEG-2027-Entwurf (Kabinettsbeschluss), der
im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden kann. Eine Gewähr für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen; jede Haftung für Entscheidungen, die auf
Grundlage dieser Berechnung getroffen werden, ist ausgeschlossen. Maßgeblich sind die
tatsächlichen Verbrauchsdaten, die jeweils gültige Gesetzeslage sowie eine Fachplanung durch
einen Fachbetrieb.